Erbschaft-
und Schenkungsteuer
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung gibt Ihnen und Ihrer Familie das gute Gefühl von finanzieller Sicherheit und Klarheit.

Vermögen klug übertragen
Durch die frühzeitige und strategische Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften lässt sich Ihre steuerliche Belastung oft erheblich senken. Dabei nutzen wir Freibeträge und gesetzliche Spielräume optimal für Sie aus.
Neben der reinen Steuerberechnung begleiten wir Sie mit viel Einfühlungsvermögen bei diesen oft hochpersönlichen Themen. Wir klären Ihre Fragen zur Vermögensübertragung, bewerten Immobilien oder Betriebsvermögen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das Ihr Lebenswerk bestmöglich schützt.
Wir übernehmen die rechtssichere Erstellung Ihrer Schenkungsteuererklärungen. So stellen wir sicher, dass alle Freibeträge korrekt ausgeschöpft werden.
Im Erbfall entlasten wir Sie von der steuerlichen Bürokratie. Wir berechnen die Steuerlast und kümmern uns um die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt.
Übertragen Sie Vermögen schon zu Lebzeiten. Wir beraten Sie zu steueroptimierten Modellen wie Kettenschenkungen oder dem Vorbehalt von Nießbrauchsrechten.
Die Bewertung von Grundbesitz birgt großes Optimierungspotenzial. Wir prüfen die Feststellungswerte des Finanzamts und schützen Sie vor unnötig hohen Steuern.
Häufige Fragen undAntworten (FAQ)
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um über Schenkungen nachzudenken?
Je früher, desto besser. Steuerliche Freibeträge (z. B. 400.000 Euro für Kinder) können alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden. Wenn Sie Vermögen schrittweise zu Lebzeiten übertragen, lässt sich die Steuerlast im späteren Erbfall massiv reduzieren oder oft sogar komplett vermeiden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Erbschaftsteuererklärung?
Wir benötigen in der Regel das Testament oder den Erbvertrag, eine Übersicht über das vererbte Vermögen (wie Bankguthaben, Depots, Immobilienunterlagen) sowie bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers.
Lohnt sich die Übertragung des Eigenheims an die Kinder zu Lebzeiten?
Das kann steuerlich sehr sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie sich ein Nießbrauchs- oder lebenslanges Wohnrecht vorbehalten. Dieses Recht mindert den Wert der Schenkung und spart somit Steuern. Wir rechnen verschiedene Szenarien detailliert durch, damit Sie die optimale Entscheidung treffen.
Was passiert mit Betriebsvermögen im Erbfall?
Für Betriebsvermögen gibt es besondere Verschonungsregelungen, die den finanziellen Fortbestand eines Unternehmens sichern sollen. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch komplex und an strenge Regeln gebunden. Wir prüfen, welche Begünstigungen für Sie greifen und begleiten Sie bei der Umsetzung.
Digital. Sicher. Zertifiziert.
Wir sind zertifizierte „Digitale Kanzlei“ – und das aus Überzeugung. Wir nutzen moderne Tools, die Ihnen wirklich helfen: Ihre Belege sind jederzeit sicher und griffbereit, Papierberge und Porto gehören der Vergangenheit an. So behalten Sie den Überblick und sparen Zeit. Wir kümmern uns digital um Ihre Steuern, damit Sie sich auf Ihr Leben konzentrieren können.
