Unsere Leistungen:
Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung sichert die Anordnungsbefolgung eines Verstorbenen. Sie ist sinnvoll, z. B. wenn die Erben minderjährig sind, als Schutz vor Gläubigern sowie als Sicherung der Unternehmensnachfolge. Außerdem erleichtert sie die Erbauseinandersetzung, besonders bei mehreren Erben. Schwache und überforderte Erben werden geschützt und die Nachlassabwicklung wird vereinfacht. Der Testamentsvollstrecker ist darüber hinaus für alle anfallenden Formalitäten (wie die Kündigung von Verträgen etc.) zuständig.

Als auf Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Steuerberater können wir schon im Vorfeld die Testamentsvollstreckung vorbereiten und bei der Gestaltung des Testaments mitwirken.