Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung sichert die Anordnungsbefolgung eines Verstorbenen.
Schwache und überforderte Erben werden geschützt und die Nachlassabwicklung wird vereinfacht.
Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn die Erben z.B. minderjährig sind, als Schutz vor Gläubigern sowie als Sicherung der Unternehmensnachfolge. Außerdem erleichtert sie die Erbauseinandersetzung - besonders bei mehreren Erben.
Der Testamentsvollstrecker ist darüber hinaus für alle anfallenden Formalitäten (Kündigung von Verträgen etc.) zuständig 

Warum ist gerade der Steuerberater als Testamentsvollstrecker geeignet?

Auf Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Steuerberater können schon im Vorfeld die Testamentsvollstreckung vorbereiten und bei der Gestaltung des Testaments mitwirken. Sie haben umfassende Kenntnisse bei steuerrechtlichen Fragen. Durch die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung hat er volle Einsicht in Ihre Finanzen und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rechtsanwälten oder Notaren.

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