Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse, sowohl in Form einer Handels- und/oder Steuerbilanz oder einer einfachen Einnahme-Überschussrechnung.
Die Erläuterungsberichte - auch gem. § 18 KWG zur Vorlage bei den Kreditinstituten - erhalten Sie ebenfalls von uns.
Falls gewünscht, sind wir Ihnen auch gern bei Plausibilitätsbeurteilungen behilflich.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Angebot? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.